Widersacher

Widersacher
wider, wieder:
Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i-t‹e›ro- »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl auch russ. vtoroj »der Zweite« (eigentlich »der, der weiter weg ist«). Dieses Komparativ ist eine Bildung zu dem unter weit behandelten idg. *u̯i- »auseinander«. Aus der Bedeutung »weiter weg« entwickelte sich »gegenüber, gegen«, dann »hin und zurück, zurück, abermals«. Die unterschiedliche Schreibung der Präposition »wider« »gegen« und des Adverbs »wieder« »abermals« geht auf Gelehrte des 17. Jh.s zurück. Als Adverb wird »wider« heute nur in verbalen Zusammensetzungen (s. u.) und in zuwider »jemandes Wünschen entgegengesetzt; nicht günstig; entgegen« (16. Jh.) gebraucht. – Abl.: widerlich »Ekel hervorrufend, abstoßend, unsympathisch« (16. Jh.); widern veraltet für »jemandem ekelhaft sein« (mhd. wider‹e›n, ahd. widarōn »entgegen sein, entgegentreten, sich sträuben«), dazu anwidern »zuwider sein, ekeln« (um 1800) und erwidern (mhd. erwideren »entgegnen, antworten«, mit anderer Bedeutung ahd. irwidarōn »verwerfen«), dazu Erwiderung »Entgegnung, Antwort« (17. Jh.); widrig »ungünstig, hinderlich« (16. Jh.). Zus.: Widerhall (spätmhd. widerhal, Ersatzwort für »Echo«); widerlegen (mhd. widerlegen »ersetzen, vergelten«; seit dem 16. Jh. in der Bedeutung »als unrichtig erweisen«), dazu Widerlegung (mhd. widerlegunge »Gegengabe«; seit dem 16. Jh. im heutigen Sinn); widerrufen (mhd. widerruofen »zurückrufen; für ungültig erklären«), dazu Widerruf (mhd. widerruof‹t› »Widerspruch, Weigerung«); Widersacher (s. d.); widerspenstig (s. d.); widersprechen (mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan »Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen«, im Nhd. auch »im Widerspruch stehen, nicht übereinstimmen«), dazu Widerspruch (spätmhd. widerspruch); widerstehen (mhd. widerstēn, ahd. widarstēn »entgegentreten, sich widersetzen; zuwider sein«), dazu Widerstand (spätmhd. widerstant »das Entgegentreten, das Sichwidersetzen«, seit der 1. Hälfte des 19. Jh.s auch als elektrotechnischer Terminus verwendet); widerwärtig »hinderlich; höchst unangenehm« (mhd. widerwertec, ahd. widarwartīg »entgegengesetzt, feindlich«; Ableitung von einem im Nhd. untergegangenen Adverb mhd. widerwert, ahd. widarwert »entgegen; verkehrt«, vgl. ...wärts, mhd. auch schon für »unangenehm, abstoßend«); Widerwille »heftige Abneigung« (mhd. widerwille »Ungemach, Widersetzlichkeit«; seit dem 16. Jh. für »Abscheu, Ekel«), dazu widerwillig »widerstrebend, höchst ungern; voller Unmut«; wiederholen (mhd. nicht bezeugt, ahd. widarholōn »zurückrufen; seit dem 15. Jh. für »noch einmal sagen oder tun« neben unfestem »wiederholen« »zurückholen«, 16. Jh.), dazu Wiederholung (17. Jh.).
Widersacher
»persönlicher Gegner«: Das Wort ist eine seit dem 14. Jh. bezeugte Bildung zu dem Verb mhd. widersachen »widerstreben«, ahd. widarsachan »rückgängig machen«. Der erste Teil dieses zusammengesetzten Verbs ist das unter wider behandelte Wort in der Bedeutung »gegen«, der zweite Teil gehört zu mhd. sachen, ahd. sahhan »streiten, anklagen« (vgl. den Artikel Sache). »Widersacher« bezeichnete also ursprünglich den Gegner in einem gerichtlichen Streitfall.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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